Dichtheitsprüfung nach LWG § 61a

Da das Kanalsystem einen beträchtlichen Anteil am Wert eines Hauses hat,  sollte man, abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften, seine Leitungen, wenn vor 1970 gebaut und noch aus Ton / Steinzeug bestehen, in einem gewissen Abstand untersuchen lassen, um bei Schäden rechtzeitig reagieren zu können.

Wartet man zu lange, kann oft nicht mehr saniert werden und es muss die Bodenplatte aufgestemmt oder gebaggert werden. Die Kosten, die hierbei entstehen, sind meist sehr viel höher und mit viel Schmutz und Lärm verbunden. Eine Sanierung ist sauberer und dauert dagegen ungefähr einen Tag.

 

Gemäß § 61a Landeswassergesetz (LWG) NRW sind "Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können."

Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer zu besorgen und nachzuweisen (LWG vom 25.06.1995). Aktuelle Form http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm

 

Wer ist zuständig für Wartung und Instandhaltung der Hausanschlüsse?

Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb des privaten Grundstücks sind generell vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und instand zu halten.

 

Für den Anschlusskanal innerhalb der öffentlichen Straße (zwischen Grundstücksgrenze und städtischem Kanal) gibt es unterschiedliche Regelungen, die in der Entwässerungssatzung der Gemeinde festgelegt sind.

Die Herstellung erfolgt jedoch zumeist von der Kommune. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer.


Vorschlag:

Beauftragen Sie Dichtheitsprüfungen gemeinsam mit Ihren Nachbarn, um ein günstiges Angebot zu bekommen. Haben Sie mehrere interessierte Leute zusammen, sind wir gerne bereit, bei einem unverbindlichen Informationsabend  Möglichkeiten zu erörtern.

 

Wir beraten Sie fair und objektiv !!

                

Bei einem bestehenden Hausanschluss (Mischwasser oder Schmutzwasser) muss eine Dichtheitsprüfung bis spätestens 2015 durchgeführt werden. Durch einen Satzungsbeschluss der Kommune gegebenenfalls auch früher (z.B. Wasserschutzgebiet). Die für Sie gültigen Fristen erfahren Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Vorschlag:

Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit auch den Schutz gegen Rückstau, damit Ihr Keller nach einem Starkregen oder bei verstopften Kanal nicht unter Wasser steht. Rückstauklappen sollten jährlich gewartet werden.

Aufbau einer Dichtheitsprüfung nach DIN EN1610 (Neubau Einfamilienhaus)

hier: Grundleitung mit Absperrblasen verschlossen, rechts Prüfblase mit 2 Anschlüssen, mitte Messgerät und Druckregelventile, links Kompressor um den Luftüberdruck aufzubauen.

Die Arbeiten werden von unseren zertifizierten und auf der Landesliste NRW eingetragenen Mitarbeitern ausgeführt.